Alle vorgenannten Tätigkeiten der eigenen Investitionstätigkeiten können mit Ausnahme juristischer und steuerlicher Beratung auch Dritten gegenüber als Beratungsleitungen angeboten werden. Dabei kommt den Investoren und Betriebsübernehmern die Erfahrung eines Marktteilnehmers zugute, das auf eigener Geschäftstätigkeit als Investor und Betreiber und nicht auf theoretischen Ansätzen eines hauptamtlichen Beraters basiert.